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Validierung von langjähriger Berufserfahrung

Um Menschen ohne Berufsabschluss neue Wege zur Einmündung in das Berufsbildungssystem und zur beruflichen Entwicklung zu eröffnen, ist mit dem Berufsbildungsvalidierungs- und-digitalisierungsgesetz (BVaDiG) und der hiermit verbundenen Änderung im Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine rechtliche Grundlage für Validierungsverfahren durch Kammern in Deutschland geschaffen.

Das BVaDiG ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Die Regelungen zur Berufsvalidierung sind aber erst seit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

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