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Delta Rhine Corridor (CO2-Leitung)

Raumverträglichkeitsprüfung Delta Rhine Corridor (CO2-Leitung): Fristende 26.10.2026

Diese Planung betrifft direkt oder tangiert in ihrem erweiterten Planungsraum folgende Kommunen:

  • Krefeld
  • Kreis Viersen: Brüggen, Grefrath, Kempen, Nettetal, Schwalmtal, Tönisvorst, Viersen, Willich
  • Rhein-Kreis Neuss: Dormagen, Meerbusch, Neuss, Rommerskirchen

Fett gekennzeichnete Kommunen werden direkt von den Trassenkorridoren gequert.

Das Bild zeigt eine Nahaufnahme eines Rundmanometers zur Messung von Gasdruck, montiert auf einer glänzenden Metallleitung. Die Skala des Messgeräts zeigt Werte in Bar, Kilopascal und PSI an. Im Hintergrund verläuft eine Reihe von parallel angeordneten Rohrleitungen mit roten Ventilen, leicht unscharf vor einem hellen Sonnenuntergangshimmel. Die Szene vermittelt einen Eindruck von technischer Präzision und Energieinfrastruktur.

Beschreibung des Vorhabens

Der Netzbetreiber Open Grid Europe GmbH (OGE) plant den Bau einer rund 200 km langen erdverlegten Leitung für Kohlendioxid (CO2). Der „Delta Rhine Corridor“ soll CO2 aus Industrieanlagen transportieren, die selbst unter Einsatz modernster Techniken nicht CO2-frei gestellt werden können, bespielsweise aus den Bereichen Chemie, Kalk, Zement oder Abfallverwertung. Zur Erreichung der Klimaziele muss dieses CO2 abgeschieden und dorthin transportiert werden, wo es gespeichert oder wiederverwendet werden kann. Die Pipeline soll das abgeschiedene CO2 zunächst in die Niederlande transportieren, wovon es dann weiter Richtung Speicherstätten in der Nordsee gelangt. Der Bau soll im Jahr 2031 starten und im Jahr 2033 abgeschlossen sein. 

Die Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln und der Regionalverband Ruhr haben für das Vorhaben nun die Raumverträglichkeitsprüfung gestartet. Die geplante Leitung durchquert verschiedene Kommunen im Rhein-Kreis Neuss und im Kreis Viersen und verläuft auch durch das Krefelder Stadtgebiet. Der gesamte Untersuchungsraum bezieht zudem auch anliegende Kommunen mit ein.

Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung ist die Auswahl eines geeigneten Leitungskorridors mit den geringsten Beeinträchtigungen. Die zur Diskussion stehenden Korridore haben eine Breite von etwa 600 Metern. Innerhalb des zu favorisierenden Korridors wird der endgültige Leitungsverlauf in einem separaten Planverfahren festgelegt.

Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten

Bis zum 26.10.2026 besteht für die Öffentlichkeit sowie öffentliche Stellen die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu der Raumverträglichkeitsprüfung abzugeben. Die gesamten Planunterlagen können über das Fachportal für Raumordnungs- und Bauleitplanung eingesehen werden.

Als Unternehmen haben Sie zusätzlich die Gelegenheit, uns Ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 22.10.2026 per E-Mail an bauleitplanung(at)mittlerer-niederrhein.ihk.de mitzuteilen. Wir können sie dann in unsere Stellung­­nahme aufneh­men, wenn sie mit den von uns zu vertretenden gesamt­wirtschaftli­chen Belan­gen vereinbar sind.

Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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