Schlichtungsverfahren
Bei allen Streitigkeiten, die das Ausbildungsverhältnis betreffen, ist vor dem Gang zum Arbeitsgericht der Schlichtungsausschuss der Industrie- und Handelskammer einzuschalten, der aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammengesetzt ist.
Informationen über das Antragsverfahren und den Ablauf einer Schlichtungsverhandlung finden Sie hier:
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Kontakt-
Joachim Nowak
Referent Schule und Wirtschaft
Webcode: P622