- Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen und einer praktischen Zwischenprüfung (Frühjahr/Herbst) und einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung (Sommer/Winter).
- Zur Ermittlung des Ausbildungsstands ist eine schriftliche und praktische Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Abschlussprüfung wird am Ende der Berufsausbildung durchgeführt.
Prüfungsfächer der Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen:
- Gesundheitswesen
- Geschäfts- und Leistungsprozesse in Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Fallbezogenes Fachgespräch
Hinweise zur mündlichen Prüfung
Im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch soll der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben insbesondere aus den Gebieten
- interne Kooperation, insbesondere Lösung einer innerbetrieblichen Aufgabenstellung,
- kundenorientierte Kommunikation, insbesondere bei Information und Verkauf sowie im Beschwerdemanagement bearbeiten.
Für die Vorbereitung ist ein Zeitraum von höchstens 15 Minuten vorzusehen. Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Fachgespräch sein. Hierbei ist der betriebliche Ausbildungsschwerpunkt zugrunde zu legen. Der Prüfling soll dabei zeigen, dass er komplexe Aufgaben bearbeiten, Sachverhalte analysieren, Lösungsmöglichkeiten entwickeln sowie Gespräche systematisch, situationsbezogen und kundenorientiert führen kann. Das Fachgespräch soll für den einzelnen Prüfling höchstens 20 Minuten dauern.