Die Prüfungsstruktur beinhaltet eine Zwischen- und Abschlussprüfung.
Die Zwischenprüfung besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil.
Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
- Gesundheitswesen:
- Geschäfts- und Leistungsprozesse in Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Fallbezogenes Fachgespräch
Im Prüfbereich Gesundheitswesen soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus folgenden Gebieten
a) Aufgaben des Gesundheitswesens,
b) rechtliche Grundlagen des Gesundheits- und Sozialwesens; Finanzierung des Gesundheitswesens,
c) Leistungserbringer und Leistungsträger,
d) Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen
bearbeiten und dabei zeigen, dass er Sachverhalte und Zusammenhänge analysieren sowie Lösungsmöglichkeiten entwickeln und darstellen kann
Im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch soll der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben insbesondere aus den Gebieten
a) interne Kooperation, insbesondere Lösung einer innerbetrieblichen Aufgabenstellung,
b) kundenorientierte Kommunikation, insbesondere bei Information und Verkauf sowie im Beschwerdemanagement
bearbeiten. Für die Vorbereitung ist ein Zeitraum von höchstens 15 Minuten vorzusehen. Das Fachgespräch soll für den einzelnen Prüfling höchstens 20 Minuten dauern
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