Informationen zu diesem Beruf (Tätigkeit, Ausbildungsdauer, Finanzielle Aspekte, Interessen und Fähigkeiten) finden Sie auf dem Berufe.net-Portal der Bundesagentur für Arbeit:
Die Prüfung besteht aus Zwischenprüfung und Abschlussprüfung:
Die Zwischenprüfung besteht aus der Ausführung einer komplexen Arbeitsaufgabe und schriftlicher Aufgabenstellungen. Die komplexe Arbeitsaufgabe ist mit 60 Prozent und die schriftlichen Aufgabenstellungen mit 40 Prozent zu gewichten.
Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen:
Arbeitsauftrag
Fertigungstechnik
Maschinen- und Anlagentechnik
Wirtschafts- unde Sozialkunde
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn 1. im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag und 2. im Gesamtergebnis der Prüfungsbereiche Fertigungstechnik und Maschinen- und Anlagentechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Dabei haben die Prüfungsbereiche Fertigungstechnik sowie Maschinen- und Anlagentechnik jeweils das doppelte Gewicht gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde.
Hinweise zur Ergänzungsprüfung:
Die Prüfungsbereiche Fertigungstechnik, Maschinen- und Anlagentechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde sind auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.