Informationen zu diesem Beruf (Tätigkeit, Ausbildungsdauer, Finanzielle Aspekte, Interessen und Fähigkeiten) finden Sie auf dem Berufe.net-Portal der Bundesagentur für Arbeit:
Die Prüfung besteht aus Zwischenprüfung und Abschlussprüfung:
Die Zwischenprüfung besteht aus der Ausführung einer komplexen Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet.
Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
Arbeitsauftrag
Prüftechnologie
Textilchemie und Textilphysik
Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll zum Nachweis der Anforderungen im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag:
in höchstens 14 Stunden einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein Fachgespräch von höchstens 30 Minuten führen. Das Fachgespräch wird auf der Grundlage der Dokumentation des durchgeführten betrieblichen Auftrags geführt, mit dem Ziel, die prozessrelevanten Kompetenzen in Bezug zur Auftragsdurchführung zu bewerten. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen,
oder
in höchstens acht Stunden eine praktische Aufgabe vorbereiten, durchführen, nachbereiten und mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein begleitendes Fachgespräch von insgesamt höchstens 20 Minuten führen.
Der Ausbildungsbetrieb wählt die Prüfungsvariante aus und teilt sie dem Prüfling und der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mit.
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag und im Gesamtergebnis der Prüfungsbereiche Prüftechnologie, Textilchemie und Textilphysik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Dabei haben die Prüfungsbereiche Prüftechnologie sowie Textilchemie und Textilphysik jeweils das doppelte Gewicht gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde. In dem dritten Prüfungsbereich dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.
Die Prüfungsbereiche Prüftechnologie, Textilchemie und Textilphysik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde sind auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.