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Faire Integration: Neue Pflicht für Arbeitgeber

14.01.2026

Seit dem 1. Januar gibt es im Zusammenhang mit der Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten eine neue Pflicht für Arbeitgebende. Darauf macht die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein aufmerksam. Entsprechende Unternehmen müssen spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung auf die Möglichkeit einer unentgeltlichen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch die Beratungsstellen „Faire Integration“ hinweisen.

Grundlage für die neue Arbeitgeberpflicht ist § 45c AufenthG, der am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist. Die neue Regelung gilt für Drittstaatler, die ab Jahresanfang 2026 die Arbeit in einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland aufnehmen. Bei der Informationspflicht ist zu beachten, dass Beschäftigte spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung informiert werden müssen. Die Information muss in Textform (zum Beispiel E-Mail, Vertragsanlage, Brief) erfolgen und den Hinweis auf die Möglichkeit einer kostenlosen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen nach § 45b Absatz 1 Satz 1 und 2 AufenthG (Beratungsangebot „Faire Integration“) enthalten.

Mögliche Themen der Beratung durch die Beratungsstellen „Faire Integration“ können sein: Arbeitsvertrag, Lohn, Mindestlohn, Arbeitszeit, Urlaub, Krankheit, Abmahnung, Kündigung, Leiharbeit, Saisonarbeit, Sozialversicherungen (Kranken-, Renten-, Unfallversicherung etc.) oder Rechte und Pflichten von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden.

„Faire Integration“ ist ein bundesweites, unentgeltliches und mehrsprachiges Beratungsangebot für Drittstaatsangehörige. Das Angebot richtet sich an Drittstaatsangehörige, die sich bereits in Deutschland befinden oder in Deutschland arbeiten möchten. Bei Fragen zum Thema steht Arnd Thierfelder, IHK-Referent Fachkräftesicherung, unter Tel. 02131 9268-545 zur Verfügung. Eine Übersicht der Beratungsstellen gibt es unter:
www.faire-integration.de/beratungsstellen

Infos sowie Merkblätter zum Download gibt es auch auf der Website der IHK unter:

mittlerer-niederrhein.ihk.de/P262

Ansprechpartner zum Thema

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