IHK lädt zum Arbeitsrecht beim Frühstück ein
Führungskräfte und Personalverantwortliche müssen im Umgang mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtssicher sein. Auch jenseits öffentlich diskutierter Fälle stellt das Bundesarbeitsgericht immer wieder in neuen Entscheidungen „Leitlinien“ auf, die der Arbeitgeber kennen muss, um nicht in eine Kostenfalle zu tappen. In der Veranstaltungs-Reihe „Arbeitsrecht beim Frühstück“ informiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein am 12. Juni, 8 bis 10 Uhr, in der IHK in Neuss über Neuerungen in der Rechtsprechung – von der Vertragsgestaltung bis zur Vertragsbeendigung.
„Wir möchten unsere Mitgliedsunternehmen in Sachen Arbeitsrecht auf den neusten Stand bringen und mit Ihnen aktuelle Entscheidungen der Arbeitsgerichte und deren Hintergründe diskutieren“, erklärt Sebastian Greif, Bereichsleiter Gründung, Recht und Steuern bei der IHK Mittlerer Niederrhein. „Wir geben Tipps und Empfehlungen, wie Stolperfallen im Arbeitsrecht vermieden werden können.“
Referentin ist Dr. Caroline Siegel, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB.
Eine Anmeldung ist erforderlich unter: events.mnr.ihk.de/RS426
Ansprechpartner zum Thema
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Sebastian Greif
Bereichsleiter Gründung, Recht und Steuern
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Carmen Granderath
Pressereferentin
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