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Infos über die Umsatzsteuer bei einer Lieferung in EU-Länder

27.08.2026

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Lieferungen in EU-Länder stellt viele Unternehmen vor komplexe Herausforderungen. Begriffe wie „innergemeinschaftliche Lieferung“, „Steuerbefreiung“ oder „Reihengeschäft“ spielen in der Praxis eine zentrale Rolle und bergen erhebliche Haftungsrisiken. Um Unternehmen praxisnahes Wissen für die umsatzsteuerliche Abwicklung von Lieferungen in EU-Länder zu vermitteln, lädt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein für den 15. September, 14 bis 16.30 Uhr, zur Info-Veranstaltung „Umsatzsteuer bei Lieferung in EU-Länder“ ein. Sie findet in der IHK in Neuss, Friedrichstraße 40, statt.

Bastian Berthold, kbht PartG mbB Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, wird unter anderem über folgende Themen sprechen: „Umsatzsteuerliche Grundlagen innergemeinschaftlicher Lieferungen“, „Voraussetzungen für die Steuerbefreiung und korrekte Nachweiserbringung“, „Reihengeschäfte in der EU: umsatzsteuerliche Einordnung und typische Fehler“ und „Praxisbeispiele und häufige Problemfälle bei grenzüberschreitenden Lieferungen“.

Ansprechpartner bei der IHK für das Thema „Umsatzsteuer bei Lieferung in EU-Länder“ ist Jörg Raspe (Tel. 02131 9268 561, E-Mail: joerg.raspe(at)mittlerer-niederrhein.ihk.de). Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Online-Anmeldung ist erforderlich unter: events.mnr.ihk.de/INT2026

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