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Junge und talentierte Fachkräfte können sich bewerben

23.01.2026
In einer Info-Veranstaltung erfuhren die neuen Stipendiatinnen und Stipendiaten alles rund um die „Begabtenförderung berufliche Bildung“.
In einer Info-Veranstaltung erfuhren die neuen Stipendiatinnen und Stipendiaten alles rund um die „Begabtenförderung berufliche Bildung“.

Besonders talentierte und motivierte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die sich in ihrem Beruf weiterentwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufbauen oder auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen ihren Horizont erweitern möchten, können sich um ein „Weiterbildungsstipendium“ bewerben. Darauf macht die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein aufmerksam. Zum 1. Januar konnte die IHK 70 neue Stipendiatinnen und Stipendiaten aufnehmen.

Um das Stipendium „Begabtenförderung berufliche Bildung“ des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt können sich junge Fachkräfte bis 24 Jahre bewerben, wenn sie ihre Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten, beziehungsweise der Durchschnittsnote 1,9 und besser abgelegt haben, Platz eins bis drei bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb belegt haben oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin oder der Berufsschule vorliegt.

Das Weiterbildungsstipendium bietet eine Förderung von bis zu 9.135 Euro innerhalb von maximal drei Jahren. Zudem sind auch die Prüfungskosten förderfähig, und es wird ein IT-Bonus in Höhe von bis zu 250 Euro gewährt. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können davon die benötigten Mittel für die Kosten von Weiterbildungen oder eines berufsbegleitenden Studiums abrufen, die Bildungsmaßnahmen suchen sie sich selbst aus und beantragen jeweils die Förderung.

Den Antrag auf Aufnahme in die „Begabtenförderung berufliche Bildung“ erhalten Interessenten bei der IHK Mittlerer Niederrhein. Die IHK entscheidet über die Aufnahme in die Förderung, ermittelt die Höhe des Förderbetrags und zahlt die Fördermittel aus. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Alle wichtigen Informationen rund um das Weiterbildungsstipendium sowie die Möglichkeit zur Bewerbung gibt es online unter: mittlerer-niederrhein.ihk.de/P335

 

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