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Kommunale Wärmeplanung in Rommerskirchen

22.04.2026

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein weist Unternehmen aus Rommerskirchen darauf hin, dass sie sich an der Konsultation zur kommunalen Wärmeplanung beteiligen können. Durch das Wärmeplanungsgesetz sind Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten. Die Gemeinde Rommerskirchen hat nun einen Entwurf der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht und ihn zur Stellungnahme vorgelegt.

Die kommunale Wärmeplanung soll die Basis einer Strategie für die langfristig CO2-neutrale Wärmeversorgung der Gemeinde Rommerskirchen bis zum Jahr 2045 sein. Der kommunale Wärmeplan zeigt dafür den aktuellen Stand der Wärmeversorgung sowie verschiedene Perspektiven der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energiequellen, Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) auf. Unternehmen können ihre Stellungnahmen bis zum 24. Mai bei der Gemeinde einreichen.

Mitgliedsunternehmen der IHK Mittlerer Niederrhein haben zusätzlich die Möglichkeit, ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 20. Mai der IHK per E-Mail (bauleitplanung@mittlerer-niederrhein.ihk.de) mitzuteilen.

Die Unterlagen sowie weitere Informationen sind auf der IHK-Website zu finden:

www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/P890

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