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Neue Verpackungsverordnung tritt in Kraft

07.08.2026

Unternehmen, die in der Europäischen Union Verpackungen herstellen, importieren, nutzen oder in Verkehr bringen, müssen sich ab sofort mit einem neuen Regelwerk befassen. Ab dem 12. August greifen in Deutschland die Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR). Zur nationalen Durchführung sowie Konkretisierung dient das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz.

Unternehmen müssen sich unter anderem mit veränderten Rollendefinitionen gegenüber dem bisherigen Verpackungsgesetz und mit neuen Anforderungen bei Kennzeichnungen, Konformitätsnachweisen oder Systembeteiligungen auseinandersetzen. Zudem müssen sie sich künftig auf strengere Vorgaben zur Recycling-Fähigkeit von Verpackungen, auf Pflichten für Mindestrezyklat-Anteile bei Kunststoffverpackungen – damit ist der Pflichtanteil an wiederaufbereiteten Kunststoffabfällen gemeint – sowie Anforderungen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen einstellen.

Im Vorfeld und während des Gesetzgebungsprozesses hatte sich die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) für eine bürokratiearme sowie praxisgerechte Ausgestaltung der europäischen Verpackungsverordnung eingesetzt. „Das Ergebnis stellt uns leider alles andere als zufrieden. Die PPWR bringt für sehr viele Unternehmen einen erheblichen zusätzlichen Dokumentations- und Umsetzungsaufwand mit sich“, kritisiert IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. Gerade kleine und mittlere Unternehmen stünden vor der großen Herausforderung, die zahlreichen neuen Vorgaben rechtssicher und fristgerecht umzusetzen. „Deshalb werden wir uns weiterhin für Erleichterungen bei diesem Thema einsetzen“, betont Steinmetz.

Die IHK rät den Betrieben, zunächst die eigenen Verpackungen zu analysieren, die Rollen innerhalb der Lieferkette zu klären, eine belastbare Datenbasis aufzubauen sowie die Angaben im Verpackungsregister zu aktualisieren.

Um Unternehmen bei der Vorbereitung und Umsetzung zu unterstützen, bietet die IHK Mittlerer Niederrhein umfassende Informations- und Beratungsangebote rund um die neue Verordnung an. Auf der IHK-Website sind die Anforderungen an die betroffenen Wirtschaftsakteure detailliert dargestellt. Ein Leitfaden gibt zusätzliche Hilfestellung. Darüber hinaus unterstützen die Mitarbeitenden des IHK-Bereichs Umwelt die Betriebe durch persönliche Beratungen sowie Ersteinschätzungen. Weitere Informationen und Kontaktdaten stehen online zur Verfügung: mittlerer-niederrhein.ihk.de/P134

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