Rechtssichere Entsendung von Mitarbeitenden außerhalb der Europäischen Union
Was müssen Unternehmen bei der Mitarbeiterentsendung in Drittländer beachten? Welche Visa, Arbeitsgenehmigungen und Nachweise sind für Einsätze in den USA, China, Indien oder Saudi-Arabien erforderlich? Und welche sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Fragen spielen bei Auslandseinsätzen eine Rolle? Auf diese Fragen gibt die Webinar-Reihe „Mitarbeiterentsendung“ der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein Antworten und vermittelt praxisnahes Wissen zur rechtssicheren Entsendung von Mitarbeitenden außerhalb der Europäischen Union. „Unsere Unternehmen enthalten somit einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Anforderungen, typische Fallstricke und konkrete Handlungsempfehlungen für die Vorbereitung internationaler Projekte“, erläutert Jörg Raspe, Referent im IHK-Bereich International. „Das Angebot richtet sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen, die Mitarbeitende für Montage-, Service-, Vertriebs- oder Projekteinsätze ins Ausland entsenden.“
Die Termine im Überblick: Mitarbeiterentsendung in die USA (17. September), Mitarbeiterentsendung nach Indien (29. September), Mitarbeiterentsendung nach Saudi-Arabien (1. Oktober) und Mitarbeiterentsendung nach China (13. Oktober). In 60 Minuten erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Informationen, wie sie die Einsätze ihrer Mitarbeitenden rechtssicher planen und Risiken minimieren können.
Ansprechpartner bei der IHK für das Thema Mitarbeiterentsendung ist Jörg Raspe (Tel. 02131 9268 561, E-Mail: joerg.raspe(at)mittlerer-niederrhein.ihk.de). Die Teilnahme an den Webinaren ist kostenfrei. Eine Online-Anmeldung ist erforderlich unter: mittlerer-niederrhein.ihk.de/P968
Ansprechpartner zum Thema
Kontakte-
Jörg Raspe
Referent Auslandsmärkte und Außenwirtschaftspraxis
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Lutz Mäurer
Bereichsleiter Öffentlichkeitsarbeit
Webcode: N444