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Spielregeln zur Fußball-Weltmeisterschaft

18.05.2026

In wenigen Wochen startet die Fußball-Weltmeisterschaft – und mit ihr verschiedene Events rund um die Spiele in den USA, in Kanada und Mexiko. Gastronomen und Veranstalter, die ein Public Viewing organisieren, müssen verschiedene Vorgaben beachten. „Wir raten den Unternehmen, sich genau zu erkundigen, welche Auflagen sie erfüllen müssen“, sagt Maren-Corinna Nasemann, Referentin Handel, Gastronomie und Tourismus bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein. „Zum Beispiel sollten die Veranstalter in Erfahrung bringen, ob sie eine Public-Viewing-Lizenz des Anbieters Sky und der FIFA benötigen und wie sie ihr Event bewerben dürfen.“

So wird zwischen drei Event-Formen unterschieden: Für „Nichtkommerzielle öffentliche Veranstaltungen“ mit bis zu bis 5.000 Personen ist keine Public-Viewing-Lizenz erforderlich – für „Besondere nichtkommerzielle Veranstaltungen“ mit mehr als 5.000 Personen dagegen schon. Sie ist aber kostenfrei. Eine kostenpflichtige Lizenz benötigen Organisatoren einer „Kommerziellen Veranstaltung“. „Laut FIFA haben öffentliche Übertragungen kommerziellen Charakter, wenn die Veranstalter dritten Parteien Werbemöglichkeiten einräumen, unabhängig davon, ob dies kostenlos oder kostenpflichtig geschieht und/oder sie Eintrittsgelder erheben“, erklärt Nasemann. „Zudem sind Veranstaltungen kommerziell, wenn aus der öffentlichen Vorführung ein sonstiger wirtschaftlicher Nutzen erzielt wird.“

Darüber hinaus müssen die Veranstalter beim Bewerben ihrer Public-Viewing-Events einiges beachten. „So darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass die Veranstaltung offiziell mit der FIFA in Verbindung steht“, sagt Gregor Waschau, IHK-Berater Recht. Veranstaltungsorte, Brauereien, Restaurants oder Flughäfen dürfen zum Beispiel den Veranstaltungstitel „FIFA World Cup 2026“ nicht verwenden. „Betriebe sollten daher unbedingt darauf achten, dass für die Übertragung nicht mit dem offiziellen Veranstaltungstitel, sondern mit einer neutralen eigenen Formulierung gearbeitet wird“, erklärt Nasemann.

Die Vorschriften im Einzelnen sowie weitere wichtige Vorgaben rund um die WM sind auf der IHK-Webseite zu finden: mittlerer-niederrhein.ihk.de/N352

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