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Wahl zur Vollversammlung

04.05.2026

Sie bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit, sie legt die wirtschaftspolitischen Positionen der IHK fest, sie entscheidet über das Budget sowie über die Höhe der Beiträge und Gebühren und sie wählt das Präsidium: Die Vollversammlung ist das wichtigste Gremium der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein. Noch bis zum 13. Mai können sich Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen in Mönchengladbach, Krefeld, dem Rhein-Kreis Neuss und dem Kreis Viersen um eine Kandidatur zur Vollversammlungswahl bewerben. „Die IHK lebt vom unternehmerischen Know-how der Vollversammlungsmitglieder“, betont IHK-Präsident Elmar te Neues. „Wir freuen uns über zahlreiche Bewerberinnen und Bewerber, die sich für die Wirtschaft in der Region einsetzen möchten – praxisnah, engagiert und ehrenamtlich.“

70 Sitze in zwölf Wahlgruppen, die sich an den Branchen der Region orientieren, sind zu vergeben. „Die Zusammensetzung der Vollversammlung spiegelt die Wirtschaftsstruktur der Region wider. Industrieunternehmen sind genauso vertreten wie Einzelhändler und Dienstleister“, erläutert IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. Das Gremium tagt in der Regel dreimal jährlich. Die rund 80.000 Mitgliedsunternehmen der IHK Mittlerer Niederrhein sind aufgerufen, vom 17. September bis zum 15. Oktober 2026 die neue Vollversammlung zu wählen.

Wählbar sind natürliche Personen, die IHK-Zugehörige sind oder die ein IHK-zugehöriges Unternehmen gesetzlich vertreten. Das sind in der Regel Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von Mitgliedsunternehmen der IHK Mittlerer Niederrhein. Auch Prokuristen oder besonders bestellte Bevollmächtigte können kandidieren. Für jeden IHK-Zugehörigen kann sich nur eine Person zur Wahl stellen, auch wenn mehrere Wahlgruppen infrage kommen.

Wer kandidieren möchte, kann sich einfach selbst vorschlagen. Auf dem Wahlportal der IHK steht ein Online-Formular zur Verfügung: ihk-wahl2026.de

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