Nettetal
Hier finden Sie die aktuellen Planungsverfahren in Nettetal.
Inhaltsverzeichnis
Kommunale Wärmeplanung Nettetal – Fristende: 02.10.2026
Planverfahren
Beschreibung des Vorhabens
Durch das Wärmeplanungsgesetz sind Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten. Die Stadt Nettetal hat nun den Entwurf der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht und ihn zur Stellungnahme vorgelegt.
Die kommunale Wärmeplanung der Stadt Nettetal soll aufzeigen, wie die Wärmeversorgung in Nettetal langfristig klimafreundlich, wirtschaftlich und zukunftssicher gestaltet werden kann. Sie soll dabei als strategische Orientierung und als Grundlage für zukünftige Investitionsentscheidungen sowie den Ausbau der notwendigen Infrastruktur dienen. Für Unternehmen soll die Wärmeplanung insbesondere eine erste Orientierung darüber geben, wie sich die Wärmeversorgung in den verschiedenen Bereichen des Stadtgebiets perspektivisch entwickeln könnte.
Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten
Der Planentwurf liegt vom 31.08.2026 bis einschließlich 02.10.2026 öffentlich aus. In diesem Zeitraum haben alle Betroffenen die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken direkt bei der Stadt Nettetal einzureichen.
Als Unternehmen haben Sie zusätzlich die Gelegenheit, uns Ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 29.09.2026 per E-Mail an bauleitplanung(at)mittlerer-niederrhein.ihk.de mitzuteilen. Wir können sie dann in unsere Stellungnahme aufnehmen, wenn sie mit den von uns zu vertretenden gesamtwirtschaftlichen Belangen verein
Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt-
Dominik Heyer
Referent Energie
Webcode: P842