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Kommunale Wärmeplanung in Nettetal

02.09.2026

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein weist die Unternehmen in Nettetal darauf hin, dass sie sich an der Konsultation zur kommunalen Wärmeplanung beteiligen können. Durch das Wärmeplanungsgesetz sind Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten. Die Stadt Nettetal hat nun einen Entwurf der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht und ihn zur Stellungnahme vorgelegt.

Die kommunale Wärmeplanung soll aufzeigen, wie die Wärmeversorgung in Nettetal langfristig klimafreundlich, wirtschaftlich und zukunftssicher gestaltet werden kann. Sie soll dabei als strategische Orientierung und als Grundlage für zukünftige Investitionsentscheidungen sowie den Ausbau der notwendigen Infrastruktur dienen. Unternehmen können ihre Stellungnahmen bis zum 2. Oktober bei der Stadt einreichen.

Mitgliedsunternehmen der IHK Mittlerer Niederrhein haben zusätzlich die Möglichkeit, ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 29. September der IHK per E-Mail (bauleitplanung(at)mittlerer-niederrhein.ihk.de) mitzuteilen.

Die Unterlagen sowie weitere Informationen sind auf der IHK-Website zu finden: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/P842

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