Mit dem neuen Jahr wird es auch neue Gesetze und Regelungen geben. Dieser Überblick hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, zumal bisher einige Beschlüsse noch nicht gefasst waren. Wir werden diese Seite fortlaufend aktualisieren. Inhaltsverzeichnis Neue Vorschriften für Nutzfahrzeuge CO₂-Steuer und steigende Spritpreise Steuerfreigrenzen und Grenzwerte Anspruch auf ganztägige Betreuung Höhere Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten Entgelttransparenzgesetz Verbraucherschutz Produkt- und Verpackungsvorschriften Ansprechpartner zum Thema Neue Vorschriften für Nutzfahrzeuge Ab dem 1. Juli 2026 müssen leichte Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, die grenzüberschreitend oder im Rahmen von Kabotage eingesetzt werden, mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation ausgestattet sein. Diese Geräte erfassen automatisch Lenk- und Ruhezeiten sowie Grenzübertritte. Sie sind mit GNSS-Technologie ausgestattet, um die Position des Fahrzeugs zu dokumentieren. Die Daten dienen der Kontrolle durch Behörden und sollen Manipulationen verhindern. Ziel der Regelung ist es, die Verkehrssicherheit zu verbessern und faire Wettbewerbsbedingungen im europäischen Transportwesen zu schaffen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die ausschließlich im nationalen Verkehr oder für nicht-kommerzielle Zwecke genutzt werden sowie bestimmte Handwerksfahrten im Umkreis von 100 Kilometern. CO₂-Steuer und steigende Spritpreise Ab 2026 wird die CO2-Steuer auf 55 bis 65 Euro pro Tonne angehoben. Somit werden sowohl Benzin als auch Diesel teurer. Die Maßnahme soll Anreize schaffen, auf sparsamere oder elektrische Fahrzeuge umzusteigen. Auch beim öffentlichen Nahverkehr steigen die Preise: Das Deutschlandticket wird künftig mehr als 60 Euro pro Monat kosten (ca. 63 Euro). Damit sollen gestiegene Betriebskosten und Energiepreise abgefedert werden. Steuerfreigrenzen und Grenzwerte Ab dem Jahr 2026 gelten folgende Regelungen: Der Grundfreibetrag beträgt 12.348 Euro (2025: 11.604 Euro). Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift ab 69.799 Euro (2025: 66.761 Euro). Die Grenze für die Reichensteuer von 45 Prozent liegt weiterhin bei 277.826 Euro. Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 9.756 Euro (2025: 9.312 Euro), das Kindergeld auf 259 Euro monatlich (2025: 250 Euro). Die Pendlerpauschale bleibt bei 0,38 Euro pro Kilometer. Für ehrenamtliche Tätigkeiten steigt die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro (2025: 3.000 Euro) und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro (2025: 840 Euro). Folgende Werte sind noch nicht rechtskräftig beschlossen: Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung soll 69.750 Euro betragen (2025: 66.600 Euro), in der Rentenversicherung 101.400 Euro (2025: 100.200 Euro). Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung ist mit 3,6 Prozent vorgesehen (2025: 3,4 Prozent), der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung mit 2,9 Prozent (2025: 1,6 Prozent). Die Umsatzsteuer bleibt bei 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie und 19 Prozent für Getränke. Anspruch auf ganztägige Betreuung Ab August 2026 haben alle Erstklässler in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Dies wird durch das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt, das die stufenweise Einführung des bundesweiten Ganztagsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/27 vorsieht. Der Anspruch umfasst acht Stunden an fünf Werktagen in der Woche und gilt auch während der Schulferien. Höhere Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten Auch bei den Erwerbsminderungsrenten steigen 2026 die anrechnungsfreien Beträge deutlich. Wer eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, darf künftig bis zu 20.763,75 Euro pro Jahr hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente liegt die Mindesthinzuverdienstgrenze bei 41.527,50 Euro jährlich. Je nach individueller Situation kann dieser Wert sogar höher ausfallen. Wichtig ist, dass es keine monatliche Grenze mehr gibt – entscheidend ist nur der Jahreswert. Damit wird der Zuverdienst flexibler, was insbesondere für Menschen mit schwankendem Einkommen oder saisonaler Beschäftigung von Vorteil ist. Entgelttransparenzgesetz Ab dem 7. Juni 2026 muss Deutschland die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz (EU 2023/970) in nationales Recht umsetzen. Ziel ist es, die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zu verringern und für mehr Transparenz bei Gehaltsstrukturen zu sorgen. Geplant ist, dass Arbeitgebende künftig bereits in Stellenanzeigen oder spätestens vor einem Bewerbungsgespräch die Gehaltsspanne sowie die Kriterien für die Vergütung offenlegen. Beschäftigte sollen ein erweitertes Auskunftsrecht erhalten, um Informationen über ihr eigenes Entgelt und das durchschnittliche Entgelt vergleichbarer Tätigkeiten getrennt nach Geschlecht zu bekommen. Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden werden verpflichtet, regelmäßig Berichte zu geschlechtsspezifischen Gehaltsunterschieden zu veröffentlichen – abhängig von ihrer Größe ab 2027 oder 2031. Verstöße können Sanktionen wie Bußgelder und Schadensersatz nach sich ziehen. Da der deutsche Gesetzesentwurf noch nicht vorliegt, können Details variieren. Unternehmen sollten sich frühzeitig vorbereiten, transparente Vergütungsstrukturen schaffen und ihre Prozesse im Personalwesen anpassen. Verbraucherschutz Ab November 2026 gelten in Deutschland strengere Vorgaben für „Buy Now, Pay Later“-Angebote (BNPL). Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU 2023/2225), die diese Kurzzeitfinanzierungen künftig wie klassische Verbraucherkredite behandelt. Anbieter müssen die Kreditwürdigkeit ihrer Kundinnen und Kunden prüfen, auch bei Beträgen unter 200 Euro. Vor Vertragsabschluss sind klare Informationen zu Kosten, Zinsen und Rückzahlungsbedingungen verpflichtend. Händler und Fintechs müssen ihre Geschäftsmodelle, Verträge und IT-Prozesse entsprechend anpassen. Zudem ist eine neue Aufsicht im Rahmen des geplanten Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetzes vorgesehen. Ziele der Reform sind mehr Transparenz und ein wirksamer Schutz vor Überschuldung. Produkt- und Verpackungsvorschriften Ab dem 12. August 2026 gelten in der EU die neuen Regeln der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR). Verpackungen müssen künftig bereits beim Design recyclingfähig und dürfen nicht überdimensioniert sein. Hersteller, Importeure und Händler sind verpflichtet, technische Dokumentationen und Konformitätserklärungen vorzuhalten. Zudem treten erweiterte Berichtspflichten, strengere Rücknahme- und Recyclingregeln sowie eine erweiterte Herstellerverantwortung in Kraft. Für bestimmte Materialien wie PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen gelten ab August 2026 zusätzliche Restriktionen. Unternehmen sollten ihre Verpackungen, Materialien und Prozesse frühzeitig prüfen und gegebenenfalls anpassen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Ansprechpartner zum Thema Kontakt
Sie diskutierten über den Wirtschaftsstandort Meerbusch (v.l.): Rolf Heckmann (Willy Heckmann GmbH & Co), Kirsten Kappius (Meer-Lebensstil), Werner Damblon (Softwert GmbH), Moderatorin Beate Kowollik, Bürgermeister Christian Bommers und IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. Die Meerbuscher Unternehmen geben ihrem Wirtschaftsstandort die Note 2,42. Stärken sehen sie vor allem bei der Lage, der Erreichbarkeit und dem Wohnumfeld. Kritischer werden kommunale Leistungen und die Digitalisierung in der Verwaltung bewertet. Das sind wesentliche Ergebnisse der Standortanalyse für die Stadt Meerbusch, die die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein bei der Garten Selders GmbH vorgestellt hat. „Die Erreichbarkeit wird sehr gut beurteilt, die Bewertung der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur hat sich sogar verbessert, und bei Innenstadtfaktoren punktet Meerbusch deutlich“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. Grundlage der Analyse sind amtliche Statistiken und eine Unternehmensumfrage, an der sich rund 130 Meerbuscher Betriebe mit etwa 3.100 Beschäftigten beteiligt haben. Zum 30. Juni 2024 waren in Meerbusch 14.093 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte tätig – 52,4 Prozent mehr als 1999. „Damit war das Wachstum deutlich stärker als in NRW und im Rhein-Kreis Neuss“, erklärt Gregor Werkle, Leiter Wirtschaftspolitik bei der IHK Mittlerer Niederrhein. In den vergangenen zehn Jahren hat sich das Wachstum jedoch spürbar verringert; zwischen 2022 und 2024 ging die Beschäftigung sogar um 3,4 Prozent zurück. „Das lag insbesondere am Wegzug eines Unternehmens mit vielen Beschäftigten“, erläutert Werkle. Hinsichtlich der Branchenstruktur zeigt sich: Meerbusch ist klar dienstleistungsgeprägt. Der Anteil des Verarbeitenden Gewerbes an der Gesamtbeschäftigung ist – bezogen auf alle Kommunen im IHK-Bezirk – nur in Kaarst und Rommerskirchen niedriger. Beim Vergleich zentraler volkswirtschaftlicher Kennziffern zeigt sich ein gemischtes Bild: Die Arbeitslosenquote lag 2024 bei 5,3 Prozent und damit unter dem NRW- und Kreisdurchschnitt. Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft liegt mit 128,3 deutlich über dem Bundesmittelwert. Gleichzeitig verliert Meerbusch über einen Kaufkraftabfluss deutlich mehr an das Umland als andere Kommunen der Region. Das liegt unter anderem an der Nähe zu Düsseldorf. Die Verschuldung der Stadt Meerbusch ist niedrig. Der Gewerbesteuerhebesatz ist im regionalen Vergleich wettbewerbsfähig, liegt aber deutlich über dem Niveau vergleichbarer Kommunen in anderen Bundesländern. „Zudem liegt die Realsteueraufbringungskraft der Gewerbesteuer je Einwohner unter dem Kreis- und NRW-Durchschnitt. Deshalb sollte sich die Stadt verstärkt bemühen, steuerstarke Betriebe für den Standort zu gewinnen“, so Werkle Die Ergebnisse der Unternehmensbefragung bestätigen das insgesamt positive Bild: Das Gesamturteil mit der Note 2,42 für den Wirtschaftsstandort ist besser als der mehrjährige Mittelwert am Mittleren Niederrhein (2,69). Bei der Befragung haben die Unternehmen aus Meerbusch verschiedene Standortfaktoren auf einer Notenskala von eins bis sechs bewertet. Insbesondere die harten Standortfaktoren und die Innenstadtfaktoren werden positiv und besser bewertet als in der Region im Durchschnitt. Bei der Erreichbarkeit per Straße/Autobahn erzielt Meerbusch mit 1,98 die beste Note der Umfrage, obwohl sich die Bewertung des Zustands verschlechtert hat. Die Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (Breitband/Mobilfunk) wird mit 2,99 besser bewertet als 2020. „Trotz steigender Ansprüche sehen die Unternehmen hier also echte Fortschritte. Das ist auch ein Verdienst der Verwaltung“, lobt Steinmetz. Positiv hervorzuheben sind auch die Bewertungen der Sicherheit in der Stadt (2,22) und die des Stadtbilds (2,57). Die Arbeitsmarktfaktoren werden im Durchschnitt der Region beurteilt. Das Wohnumfeld für Mitarbeitende (2,65) und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf (2,83) werden ebenfalls gut bewertet. „Meerbusch hat hier starke Grundvoraussetzungen“, so Steinmetz. „Aber es gibt auch Bewertungen, die nicht zufriedenstellend sind.“ Das betrifft insbesondere das Themenfeld Kommunale Kosten und Leistungen. Deutlich kritisch sehen die Unternehmen den Digitalisierungsgrad der Verwaltung (3,99) sowie die Dauer von Plan- und Genehmigungsverfahren (3,94). Für diese Themen erhält Meerbusch deutlich schlechtere Noten als der restliche IHK-Bezirk. Auch die Reaktionszeiten (3,64) und Erreichbarkeit/Öffnungszeiten (3,55) liegen unter dem Regionalwert. „Meerbusch braucht schnellere Prozesse für Unternehmensverfahren: digital, transparent, mit verbindlichen Bearbeitungszeiten“, fordert Steinmetz. Die IHK empfiehlt der Stadt, den Zertifizierungsprozess zum RAL Gütezeichen Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung anzugehen und zentrale Verfahren durchgängig digital und fristgebunden zu organisieren. Zusätzlich braucht es eine vorausschauende Gewerbeflächenpolitik, die die Steuerbasis vergrößert: „Der bis 2035 ausgewiesene Flächenbedarf sollte zeitnah planungsrechtlich gesichert und marktfähig entwickelt werden. Strategisch wichtig ist dabei weiterhin das Gewerbegebiet an der A44“, so Steinmetz. Im Anschluss an die Vorstellung der Analyse diskutierten Bürgermeister Christian Bommers, Kirsten Kappius (Meer-Lebensstil), Werner Damblon (Softwert GmbH), Rolf Heckmann (Willy Heckmann GmbH & Co) und Steinmetz die Stärken und Schwächen Meerbuschs. Im Mittelpunkt standen vor allem die Themen Innenstadt und Wohnraum für Fachkräfte. „Vor allem bei der Digitalisierung der Verwaltung müssen wir uns weiter verbessern“, sagte Bommers zu Beginn der Diskussion. „Aber an dem Thema sind wir dran, unsere umfassende digitale Agenda wird uns dabei helfen. Ich bin zuversichtlich, dass wir in diesem Bereich bei der nächsten Standortanalyse deutlich besser dastehen werden.“ Für Werner Damblon ist der Fachkräftemangel, unter anderem bedingt durch fehlenden Wohnraum, ein Problem. „Bezahlbarer Wohnraum wäre dringend erforderlich“, betonte er. Das sieht der Bürgermeister genauso. „Mieten sind bei uns insbesondere für geringer Verdienende kaum noch finanzierbar. Deshalb arbeiten wir mit Wohnungsbaugesellschaften zusammen und führen mit Investoren Gespräche. Darüber hinaus gründen wir gerade eine Wohnungsbaugenossenschaft, mit der wir zusätzlich eigene Projekte starten können.“ Rolf Heckmann sieht in der interkommunalen Zusammenarbeit Chancen. „Die Stadt Krefeld hat günstigeren Wohnraum. Aber der ÖPNV muss besser ausgebaut sein, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter problemlos nach Meerbusch kommen. Deshalb würde ich mir vor allem in Sachen ÖPNV eine intensive interkommunale Zusammenarbeit wünschen.“ Bommers erklärte, dass die Politik bei den Verkehrsbetrieben „alles bestellen“ könne. „Aber es muss auch alles bezahlt werden können.“ Einzelhändlerin Kirsten Kappius blickt mit Sorge auf die Entwicklung der Innenstadt. „Die muss attraktiver werden“, betont sie. „Wir haben zu viele Kundinnen und Kunden, die in umliegende Städte abwandern.“ Besonders in der umsatzstarken Vorweihnachtszeit verschärfe sich die Lage zusätzlich. Ein zentrales Anliegen ist für Kappius eine Neubesetzung des Stadtmarketings. „Wir brauchen jemanden, der die Dinge mit uns wieder nach vorne bringt und Konzepte entwickelt, die die Innenstadt langfristig beleben“, sagt sie. Ein weiterer Knackpunkt sei die Parkplatzsituation. „Die Winterwelt sorgt jedes Jahr für eine angespanntere Parksituation – und für uns Einzelhändler ist es ohnehin eine echte Herausforderung, dass vor einigen Jahren überhaupt Parkgebühren eingeführt wurden“, erklärt sie. „Viele Kundinnen und Kunden sagen uns, dass sie deshalb nicht mehr in die Innenstadt kommen.“ Auch die Winterwelt selbst sieht sie kritisch. „Ich wünsche mir, dass sie künftig zusätzliche Frequenz in die Stadt bringt. Das Parkplatzproblem führt derzeit leider zu Kaufkraftabfluss – mit mehr Attraktivität und höheren Besucherzahlen könnte die Veranstaltung jedoch auch dem Einzelhandel zugutekommen.“ Der IHK-Hauptgeschäftsführer motivierte zur Zusammenarbeit. „Wenn Frequenzen in der Innenstadt über mehrere Wochen aufgrund einer Veranstaltung verloren gehen, muss man sich zusammensetzen und fragen, ob etwas, was vor 20 Jahren richtig war, heute noch zeitgemäß ist.“ Zum Abschluss erklärte Steinmetz: „Wir haben heute Abend gemeinsam ein paar Themen gesetzt und ich habe ein gutes Gefühl, dass diese Themen weiterverfolgt werden.“ Bommers versprach, die angesprochenen Themen mitzunehmen und animierte die Unternehmen: „Das Rathaus ist ein öffentliches Haus. Wenn Sie ein Anliegen haben, können wir es dort besprechen.“ Die komplette Analyse ist auf der IHK-Webseite zu finden: mittlerer-niederrhein.ihk.de/P696 Ansprechpartner zum Thema Kontakt
Sie tauschten sich beim Parlamentarischen Abend der Metropolregion Rheinland in Berlin aus (v.l.): Markus Walke (Vorsitzender der Logistikregion Rheinland), Jürgen Steinmetz (Hauptgeschäftsführer der IHK Mittlerer Niederrhein), Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder, Thomas Klann (stellvertretender Vorsitzender der Logistikregion Rheinland) und Thomas Vieten (Geschäftsführer der Logistikregion Rheinland). Wie kann das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität zu einer Initialzündung für die Modernisierung des Rheinlandes werden? Diese Frage stand im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Metropolregion Rheinland in den Räumen der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen in Berlin. Rund 130 Gäste diskutierten darüber, wie das Sondervermögen gezielt genutzt werden kann, um die großen Transformationsaufgaben im Rheinland umzusetzen: Von der notwendigen Ertüchtigung der Verkehrsinfrastrukturen, über den Ausbau von Energienetzen bis hin zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Region. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder beleuchtete in einer Keynote die Perspektiven des Bundes für eine moderne und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur in Deutschland und warb dafür, den Mobilitätsbedürfnissen in der Stadt und auf dem Land gleichermaßen pragmatisch und ideologiefrei zu begegnen. In der anschließenden Paneldiskussion ging es vor allem um das Sondervermögen der Bundesregierung. „Ob Schienen, Straßen, Brücken, Wasserstraßen oder Energienetze – für den Erhalt und den Ausbau der Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen, insbesondere im Rheinland, sind massive Investitionen notwendig“, betonte Jürgen Steinmetz, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein. „Daher begrüßen wir zusätzliche Bundesmittel.“ Der IHK-Hauptgeschäftsführer appellierte an die Politik, die Mittel auch tatsächlich für investive Projekt einzusetzen: „Die Haushaltspläne des Bundes für 2025 und 2026 lassen befürchten, dass der ursprünglich gewünschte Effekt verpufft, weil Investitionsmittel aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen verschoben werden, um konsumtive Ausgaben zu finanzieren.“ Steinmetz verwies darauf, dass der Bedarf in Nordrhein-Westfalen (NRW) weitaus größer sei als in anderen Bundesländern: „Die Mittelvergabe muss nach dem tatsächlichen Bedarf erfolgen. So sind in NRW mehr als 2400 Brücken marode. Das Land mit der größten Wirtschaftskraft hat die schlechteste Infrastruktur.“ Die Mittel sollten zielgerichtet, investiv und unbürokratisch eingesetzt werden. Wie eine wesentliche schnellere Planungs- und Bauphase für Großprojekte wie Rheinbrücken-Ersatzneubauten gelingen kann, hat jüngst ein von den Industrie- und Handelskammern Mittlerer Niederrhein und Düsseldorf sowie der Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG (NDH) beauftragtes Gutachten gezeigt. Demnach lassen sich Planungszeiträume auf ein Jahr reduzieren, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind: Unter anderem müssen reibungslose Planfeststellungsverfahren garantiert sein, Beschleunigungspotenziale im geltenden Recht voll ausgeschöpft werden, eine praxisgerechtere Vergabe ermöglicht und Gerichtsverfahren durch neue Infrastruktursenate beschleunigt werden. Ansprechpartner zum Thema Kontakt
Wie sind die Bedingungen für Unternehmen in der Ukraine? Für welche Branchen bieten sich dort Chancen? Wie können Projekte und Investitionen in dem von Russland angegriffenen Land finanziert und abgesichert werden? Diese und viele weitere Fragen stehen im Mittelpunkt des ersten NRW-Wirtschaftsforums Ukraine am 27. Januar, 9.30 bis 14 Uhr, im Zeughaus Neuss, Markt 42-44. Dazu lädt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein ein. Die Veranstaltung wird von Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW, und Oleksij Makejew, Botschafter der Ukraine in Deutschland, eröffnet. Das Forum richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen, die sich für wirtschaftliche Aktivitäten in der Ukraine interessieren oder sich bereits in der Region engagieren. Im Rahmen des Forums erhalten die Teilnehmenden fundierte Einblicke in die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Ukraine. Unternehmen mit Erfahrung vor Ort berichten praxisnah über Chancen und Herausforderungen im Außenhandel sowie bei der Umsetzung von Projekten in einem von Unsicherheiten geprägten Umfeld. Ergänzend werden Unterstützungsangebote, Förder- und Finanzierungsinstrumente sowie Absicherungsmechanismen vorgestellt. „Wir möchten den Austausch zwischen nordrhein-westfälischen und ukrainischen Akteuren fördern, bestehende Netzwerke ausbauen und neue Kooperationen ermöglichen“, wirbt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz für die Veranstaltung. „Die Unternehmen dort sind dankbar für Partner aus dem Westen. Beide Seiten profitieren von der Zusammenarbeit.“ Partner der Veranstaltung sind die IHK Düsseldorf, IHK NRW, NRW.Global Business sowie die Botschaft der Ukraine. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Das Programm wird derzeit noch im Detail geplant. Interessierte Unternehmen können sich bereits jetzt online für das Forum registrieren: veranstaltung.mittlerer-niederrhein.ihk.de/INT4 Ansprechpartner zum Thema Kontakt
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein kritisiert die Pläne der Gemeinde Rommerskirchen, den Gewerbesteuerhebesatz im kommenden Jahr zu erhöhen. Dass die Verwaltung diese zusätzlichen Belastungen für die Unternehmen der Gemeinde plant, geht aus einer Vorlage für die Ratssitzung am 6. November hervor. „Uns sind die finanziellen Herausforderungen der Kommune bewusst“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. „Aber eine Erhöhung der Gewerbesteuer würde die Situation der Betriebe vor Ort in der aktuell ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Lage weiter verschärfen und die Standortattraktivität nachhaltig schwächen.“ Die IHK hat eine entsprechende Stellungnahme an Bürgermeister Dr. Martin Mertens übermittelt. Die Wirtschaft am Mittleren Niederrhein befindet sich nach den Zahlen des aktuellen IHK-Konjunkturberichts weiterhin in einer strukturellen Krise. Zwar reagiert der Bund mit Entlastungsmaßnahmen, diese fallen nach Ansicht der IHK jedoch gering aus. „Eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes würde solche Entlastungsbemühungen völlig zunichtemachen. Viele Unternehmen empfinden die Steuerlast im internationalen Vergleich ohnehin als zu hoch. Zusätzliche Belastungen verschlechtern die Wettbewerbsfähigkeit weiter“, betont Steinmetz. Nach Auswertung aktueller Daten zählt Rommerskirchen zu den Kommunen mit besonders geringer steuerlicher Einnahmekraft. Sowohl die Steuereinnahmekraft je Einwohner als auch die Realsteueraufbringungskraft bei der Gewerbesteuer liegen deutlich unter dem Landesdurchschnitt. Rommerskirchen gehört bei der Gewerbesteueraufbringungskraft zu den 50 schwächsten Kommunen in Nordrhein-Westfalen. „Das ist aber kein Argument für Steuererhöhungen – im Gegenteil: Es zeigt, wie wichtig aktive Wirtschaftspolitik und die Stärkung des Wirtschaftsstandorts sind“, erläutert Steinmetz. Der Strukturwandel im Rheinischen Revier biete Rommerskirchen eigentlich gute Chancen, steuerstarke Betriebe anzusiedeln. „Das ist auch notwendig, wenn unsere Region auch nach dem Ausstieg aus der Braunkohleverstromung wirtschaftlich stark bleiben und ihren Wohlstand erhalten möchte“, so Steinmetz. Die Zufriedenheit der ansässigen Betriebe und die positiven Ergebnisse der IHK-Standortanalyse zeigten zudem, dass es in Rommerskirchen Potenziale für die Ansiedlung zukunftsfähiger Unternehmen gebe. Projekte wie die Entwicklung des „Kraftpark Rommerskirchen“ seien ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. „Aber damit sich steuerstarke Unternehmen ansiedeln, muss der Standort im Wettbewerb attraktiv bleiben. Je höher die Steuersätze, desto unwahrscheinlicher werden Neuansiedlungen solcher Betriebe“, betont Steinmetz. Rommerskirchen liegt mit dem aktuellen Gewerbesteuerhebesatz von 450 Punkten bereits auf einem hohen Niveau. Während Gemeinden vergleichbarer Größe außerhalb Nordrhein-Westfalens im Schnitt bei unter 380 Punkten liegen, würde Rommerskirchen mit dem in der Verwaltungsvorlage genannten Hebesatz von 509 Punkten den höchsten Gewerbesteuerhebesatz im gesamten IHK-Bezirk haben. „Eine Erhöhung wäre für die Gemeinde Rommerskirchen also eine erhebliche Hypothek im Standortwettbewerb“, warnt Steinmetz. Zugleich zeigen Unternehmerinnen und Unternehmer im Austausch mit der IHK eine zunehmende Politikverdrossenheit. „Wenn kurz nach einer Kommunalwahl Steuererhöhungen vorgeschlagen werden, die im Wahlkampf keine Rolle gespielt haben, führt das zu einem Vertrauensverlust – und den kann sich Politik nicht leisten“, erklärt Steinmetz. Die IHK fordert daher, von der geplanten Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes abzusehen und stattdessen stärker auf die Entwicklung des Wirtschaftsstandorts zu setzen. Ansprechpartner zum Thema Kontakt
Viele gesetzliche Neuerungen im Umweltrecht wirken sich mitunter gravierend auf den betrieblichen Alltag aus. Oftmals fällt es Unternehmen schwer, bei den zahlreichen Veränderungen auf Europa-, Bundes- und Landesebene auf dem Laufenden zu bleiben. Deshalb lädt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein zum Online-Seminar „Neues im Umweltrecht – Das Update 2025“ ein. Die Veranstaltung findet am 27. November, 9 bis 17 Uhr, statt. Fachleute werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die relevanten Neuerungen im Umweltrecht informieren. Auf dem Programm stehen unter anderem folgende Themen: Immissionsschutz- und Störfallrecht, Wasser- und Bodenschutzrecht, Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht, Chemikalien- und Gefahrstoffrecht. Das Webinar findet in Kooperation mit der Bergischen IHK, der Niederrheinischen IHK, der IHK zu Düsseldorf und der IHK Essen statt. Es gilt als eine bundesweit behördlich anerkannte Fortbildung zur Auffrischung der Fachkunde von Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten. Die Teilnahme kostet 140 Euro. Das komplette Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung (bis 19. November) sind im Internet zu finden: veranstaltung.mittlerer-niederrhein.ihk.de/UM125 Ansprechpartner zum Thema Kontakt
Sie zogen gemeinsam Bilanz zum Ausbildungsmarkt 2025 (v.l.): Stefan Bresser, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach, Rainer Imkamp, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Mönchengladbach, IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz, Marc Goxers, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Niederrhein, sowie Hasan Klauser, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Krefeld/Kreis Viersen. Für Jugendliche stehen die Chancen auf einen Ausbildungsplatz derzeit gut – dennoch bleiben viele Stellen unbesetzt. Die passgenaue Vermittlung zwischen Ausbildungsbetrieben und interessierten Bewerberinnen und Bewerbern bleibt damit eine zentrale Aufgabe für den regionalen Ausbildungsmarkt und alle beteiligten Partner. Vertreter der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein, der Kreishandwerkerschaften Niederrhein und Mönchengladbach sowie der Agenturen für Arbeit Krefeld und Mönchengladbach betonen gemeinsam: Unternehmen suchen weiterhin engagierte Nachwuchskräfte, und Jugendliche haben auch jetzt noch beste Chancen, einen Ausbildungsplatz zu finden. Mit dieser gemeinsamen Botschaft wollen die Akteure junge Menschen ermutigen, sich auch in den kommenden Wochen aktiv um eine Ausbildung zu bemühen – und die vielfältigen Möglichkeiten zu nutzen, die der regionale Ausbildungsmarkt aktuell bietet. Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Bis Ende Oktober wurden bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein 3.538 neue Ausbildungsverträge registriert. Das ist ein Minus von 6,48 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (3.783 Verträge). Zu den beliebtesten Ausbildungsberufen gehörten Kaufleute für Büromanagement, Chemikant/-in, Verkäufer/-in und Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement. Dabei ist die Lage in den Teilregionen des IHK-Bezirks auch dieses Jahr wieder unterschiedlich. In Mönchengladbach gibt es ein Minus von 9,25 Prozent, in Krefeld ein Minus von 0,52 Prozent, im Kreis Viersen ein Minus von 11,94 Prozent. Im Rhein-Kreis Neuss liegt das Minus bei 5,89 Prozent. So wurden in Krefeld 964 (Vorjahr: 969) Verträge abgeschlossen, in Mönchengladbach 775 (Vorjahr: 854), im Rhein-Kreis Neuss 1.182 (Vorjahr: 1.256) und im Kreis Viersen 612 (Vorjahr: 695). „Die Zahlen zeigen, dass wir nicht müde werden dürfen, uns für die duale Ausbildung zu engagieren. Unsere Ausbildungsexperten bieten jungen Menschen auch jetzt noch eine umfassende Beratung und Unterstützung an, denn noch ist es nicht zu spät, mit einer Ausbildung zu starten.“ Durch die Rückkehr zu „G9“ wird es im Jahr 2026 in Nordrhein-Westfalen keinen Abiturjahrgang geben, was zu einem signifikanten Mangel an Abiturienten führen wird. Lediglich Abiturienten von Gesamtschulen und Berufskollegs werden zur Verfügung stehen, was den Wettbewerb um Nachwuchskräfte verschärfen wird. Unternehmen sollten daher frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zu sichern und eine Lücke im Ausbildungsmarkt zu vermeiden. „Insbesondere für Unternehmen, die etwa Ausbildungen zum Fachinformatiker, Bank- oder Industriekaufleute bevorzugt für Abiturienten von Gymnasien anbieten, bedeutet dies ein Bewerbermangel, auf den sie sich einstellen müssen“, so Steinmetz. „Das kann aber auch eine Chance für Jugendliche mit einem niedrigeren Schulabschluss sein, die nächstes Jahr eher eingestellt werden.“ Agentur für Arbeit Krefeld und Kreis Viersen Die Zahl der jungen Menschen, die in diesem Jahr in Krefeld und im Kreis Viersen bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Krefeld Unterstützung bei der Ausbildungsstellensuche nachgefragt haben, ist im Vergleich zum Vorjahr mit 3.104 Bewerberinnen und Bewerbern praktisch unverändert. Ihnen standen 3.451 erfasste Ausbildungsstellen gegenüber. Dies ist – gegenüber dem Vorjahr – ein um 143 Stellen (-4,0 Prozent) verringertes Angebot. Rein rechnerisch standen somit 100 Bewerberinnen und Bewerbern 109 Ausbildungsangebote offen (Vorjahr: 100 zu 114). „Der Ausbildungsmarkt zeigt sich weiterhin als Bewerbermarkt, das heißt, das Ausbildungsplatzangebot ist, wie im Vorjahr, höher als die Zahl der suchenden Jugendlichen“, erläutert Hasan Klauser, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Krefeld. Die Arbeitgeber suchen Fachkräfte – der beste Weg dahin ist die Ausbildung im eigenen Betrieb. Das Interesse der Jugendlichen an einer betrieblichen Ausbildung ist nach wie vor vorhanden. Bei der Suche nach dem passenden Ausbildungsberuf lohnt es sich, auch Alternativen zu prüfen, um die eigenen Chancen zu erhöhen. Klauser: „Wir werden in den nächsten Wochen, gemeinsam mit unseren Partnern, im Ausbildungskonsens alle Anstrengungen unternehmen, die bisher noch unversorgten Jugendlichen zu vermitteln und zu unterstützen. Die Wichtigkeit der dualen Ausbildung verliert nicht an Bedeutung in schwierigen Zeiten – im Gegenteil. Sie ist der optimale Start in eine stabile Erwerbsbiografie.“ Zum Ende des Berufsberatungsjahres am 30. September waren 393 Jugendliche bei der Agentur für Arbeit gemeldet, die noch eine Ausbildungsstelle suchten und auch noch keine Alternative gefunden hatten. Ende September waren aber auch noch nicht alle Ausbildungsstellen besetzt. Für 296 Stellen waren die Arbeitgeber noch auf der Suche nach den geeigneten Auszubildenden. Agentur für Arbeit Mönchengladbach und Rhein-Kreis Neuss Insgesamt haben in Mönchengladbach und im Rhein-Kreis Neuss mit 4.620 Bewerberinnen und Bewerbern 395 junge Menschen mehr als im Vorjahr bei der Berufsberatung eine Ausbildungsstelle nachgefragt. Das entspricht einer Steigerung von 9,3 Prozent. Ihnen standen 3.385 bei der Agentur für Arbeit Mönchengladbach erfasste betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber. Das sind 176 Stellen weniger als im Vorjahr (-4,9 Prozent). Rainer Imkamp, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Mönchengladbach: „Die jungen Menschen aus Mönchengladbach und dem Rhein-Kreis Neuss setzen in diesem Jahr ein starkes Zeichen: Wir interessieren uns für Ausbildung, wir sehen darin unsere große Chance, auf einen erfolgreichen Berufsweg zu starten. 4.620 junge Menschen, die sich bei der Agentur für Arbeit Mönchengladbach als Bewerberinnen und Bewerber um eine Ausbildungsstelle haben registrieren lassen – so viele hatten wir in den Vorjahren nicht, das sind gute neun Prozent mehr als ein Jahr zuvor und auch fast vier Prozent mehr als zwei Jahre zuvor. Aus diesem Potenzial konnten die Ausbildungsbetriebe in Mönchengladbach und im Rhein-Kreis Neuss schöpfen und werden es mit Sicherheit auch in den kommenden Wochen und Monaten noch tun, da es für sie wichtig sein wird vorzusorgen, denn: 2026 entfällt weitgehend der Abiturjahrgang, weil in Nordrhein-Westfalen von zwölf auf 13 Schuljahre bis zum Abitur gewechselt wird. Mit unseren Partnern im regionalen Ausbildungskonsens werden wir deshalb in den nächsten Wochen alles daran setzen, noch suchende junge Menschen mit noch offenen Ausbildungsstellen in Kontakt zu bringen. Und wir werden dort, wo es möglich ist, auch schon den nächsten Ausbildungsjahrgang vorbereiten, indem wir beispielsweise Einstiegsqualifizierungen fördern, damit möglichst jeder ausbildungsinteressierte junge Mensch erfolgreich seinen Berufsweg starten kann.“ Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach Die Zahl der bei der Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach neu eingetragenen Ausbildungsverträge lag zum Beginn des Ausbildungsjahres 2025 (Stand 27.10.2025) mit insgesamt 429 Verträgen auf dem Vorjahresniveau (431 Ausbildungsverträge). Die Entwicklung in den einzelnen Handwerkszweigen verlief dabei unterschiedlich. Die technisch anspruchsvollen Ausbildungsberufe der KFZ-Mechatroniker (80 Ausbildungsverträge), der Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik (74 Ausbildungsverträge) sowie der Elektroniker (59 Ausbildungsverträge) stellen die zahlenmäßig stärksten Ausbildungsberufe dar. Darüber hinaus sind folgende Ausbildungsberufe ebenfalls stark vertreten: Tischler 40 Ausbildungsverträge, Friseure 37 Ausbildungsverträge Dachdecker 30 Ausbildungsverträge sowie Maler- und Lackierer 23 Ausbildungsverträge. „Dies bestätigt, dass insbesondere in den Bau- und Baunebengewerken, die wir auch die Klimaschutzgewerke nennen, enormer Ausbildungsbedarf besteht“, sagt Geschäftsführer Stefan Bresser. Die stabilen Ausbildungszahlen dürften jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass in Mönchengladbach rund 30 offene Ausbildungsplätze nicht besetzt werden konnten. „Tatsächlich stehen offenen Ausbildungsstellen nicht hinreichend qualifizierte Bewerber oder überhaupt keine Bewerber gegenüber“, so Bresser weiter. Trotz schwieriger Bedingungen bilden die Unternehmen im Handwerk weiter aus, auch in diesem Jahr können noch bis Ende des Jahres Ausbildungsplätze von interessierten Bewerbern besetzt werden. Kreishandwerkerschaft Niederrhein Krefeld-Viersen-Neuss Die aktuellen Ausbildungszahlen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum leicht rückläufig: Insgesamt wurden 1.526 neue Ausbildungsverträge geschlossen – das sind 85 weniger als im Vorjahr. Damit bleibt das Niveau hoch, doch der leichte Rückgang um rund 5 Prozent verdeutlicht den anhaltenden Wettbewerb um Nachwuchskräfte. Besonders stark bleibt das Handwerk in den Berufen Kfz-Mechatroniker/in, Anlagenmechaniker/in und Elektroniker/in. Dies sind mit Abstand die beliebtesten Berufe. Bei den Dachdecker/innen- und Land- und Baumaschinenmechatroniker/innen können leichte Zuwächse verzeichnet werden. Gleichzeitig gibt es Rückgänge im Bau- und Ausbaugewerbe, bei den Friseur/innen und den Tischlern. Geschäftsführer Marc Goxers: „Die Zahlen zeigen klar: Das Handwerk bleibt attraktiv, doch wir müssen weiter in Berufsorientierung, moderne Ausbildungsbedingungen und die Sichtbarkeit unserer Berufe investieren. Jeder neue Ausbildungsvertrag stärkt die Wirtschaft in unserer Region – und eröffnet jungen Menschen echte Zukunftschancen.“ Ansprechpartner zum Thema Kontakt
Das Kreislaufwirtschaftsrecht unterliegt fortlaufenden Anpassungen. Diese Änderungen haben weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen, die nicht nur ihre betrieblichen Abläufe, sondern auch ihre rechtliche Compliance sicherstellen müssen. Betroffen sind spezifische Produktgruppen wie Batterien, Verpackungen und Einwegkunststoffe, aber auch eine Vielzahl weiterer Produkte, die in die EU importiert werden. Einen Überblick über die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen im Kreislaufwirtschaftsrecht auf EU- und Bundesebene gibt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein in Kooperation mit dem Verein zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Ruhr-Wupper e.V. (AWRRW), der IHK Düsseldorf und der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid bei der digitalen Veranstaltung „Neues aus dem Kreislaufwirtschaftsrecht 2025“. Sie findet am 18. November von 14 bis 17 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Rechtsanwalt Gregor Franßen von der Kanzlei Franßen & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB wird die Teilnehmenden unter anderem über diese Themen informieren: Batterieverordnung (BattVO) und Batterie-Durchführungsgesetz (BattDG), EU-Verpackungsverordnung (PPWR), Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL), Kunststoffgranulatverordnung, Industrieemissionsrichtlinie (IED), EU Circular Economy Act und Umwelt-Omnibus. Im Rahmen des deutschen Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrechts erläutert er Wissenswertes über die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) und die Novelle der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Abschließend werden aktuelle Rechtsprechungen vorgestellt, unter anderem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Tübinger Verpackungssteuer. Eine Anmeldung ist erforderlich unter: veranstaltung.mittlerer-niederrhein.ihk.de/UM325 Ansprechpartner zum Thema Kontakt
Die Sicherheitslage in den Innenstädten stellt Polizei und Ordnungsbehörden bundesweit vor große Herausforderungen. Auch in Mönchengladbach wächst der Handlungsdruck. Wie begegnen Polizei und Ordnungsamt dieser Entwicklung? Welche Strategien sind geplant, um die Situation nachhaltig zu stabilisieren? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des Regionalforums der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein. Interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer sind dazu unter dem Titel „Klare Kante für die Sicherheit von Unternehmen und Bürgern – Mönchengladbach zieht Bilanz und blickt nach vorn“ für den 12. November, 17 Uhr, ins Polizeipräsidium an der Krefelder Straße 555 eingeladen. Nach der Begrüßung durch den Forumsvorsitzenden Heinz Schmidt und Oberbürgermeister Felix Heinrichs werden Guido Henn (Direktionsleiter Direktion Kriminalität, Polizei Mönchengladbach), Martin Meinhardt (Amtsleitung Ordnungsamt, Stadt Mönchengladbach) sowie Roland Beeten und Tobias Schmitz (beide vom Rheydter City Management e.V.) das Thema beleuchten und diskutieren. Außerdem wird Polizeihauptkommissar Jesko Timmers das Projekt „Sicherheit in der Düsseldorfer Innenstadt“ (SIDI) vorstellen. Das Regionalforum richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich aus erster Hand über die aktuellen Entwicklungen in ihrer Stadt informieren und in den Austausch treten möchten. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich: veranstaltung.mittlerer-niederrhein.ihk.de/BB325 Ansprechpartner zum Thema Kontakt